Airbnb in Grindelwald 2026: Regeln, Bewilligung und Kurtaxe
Wer 2026 in Grindelwald eine Ferienwohnung über Airbnb oder Booking.com vermietet, muss die Baunutzung, das Zweitwohnungsrecht und die Meldepflichten beachten. Die kommunale Kurtaxe beträgt laut geltender Verordnung CHF 4.20 pro abgabepflichtiger Nacht; für kantonal abgabepflichtige Gäste kommt CHF 1 hinzu. Dieser Ratgeber zeigt, wann eine Bewilligung zu prüfen ist, wie die Kurtaxe abgerechnet wird und wie Gastgeber die digitale Gästemeldung organisieren.
Autor: Nikita von Niederhäuser, UrbanHomeAktualisiert: · Lesezeit: ca. 13 Minuten
Die Wohnungsnutzung zählt mehr als die Zahl der Airbnb-Nächte.
Grindelwald unterscheidet Erstwohnungen, bestehende Zweitwohnungen und touristisch bewirtschaftete Wohnungen. Wer ein Objekt über Airbnb anbietet, muss dessen bewilligte Zweckbestimmung kennen. Die Regeln der Stadt Bern oder von Genf gelten nicht automatisch hier.
Nicht mit Genf oder Luzern verwechseln
In den geprüften Grindelwalder Reglementen ist keine allgemeine Airbnb-Obergrenze von 90 Tagen pro Jahr enthalten. Das bedeutet nicht, dass jede Nutzungsänderung frei zulässig ist. [4]
Bewilligte Nutzung und Grundbuch prüfen
Bei neueren Wohnungen kann die Nutzung als Erstwohnung oder als touristisch bewirtschaftete Wohnung verbindlich festgelegt sein. Eine als Erstwohnung beschränkte Einheit darf nicht ohne Weiteres als reine Ferienwohnung angeboten werden. [7]
Privatrecht bleibt relevant
Mieter benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Vermieterschaft zur entgeltlichen Untervermietung. Stockwerkeigentum kann zusätzliche Nutzungsregeln vorsehen. [9]
Braucht man für Airbnb in Grindelwald eine Bewilligung?
Die blosse Online-Anzeige ersetzt keine baurechtliche Nutzungsprüfung. Ob eine neue Bewilligung notwendig ist, hängt vom Objekt und der geplanten Bewirtschaftung ab.
30 Prozent Erstwohnungsanteil
Art. 231 sieht in den Bauzonen grundsätzlich einen Mindest-Erstwohnungsanteil von 30 % vor. Bei einer Umwandlung sind die Nutzungsauflagen und der Grundbucheintrag zu beachten. [4]
Nicht jede Wohnung ist gleich
Eine als touristisch bewirtschaftet bewilligte Wohnung untersteht besonderen Anforderungen: Sie muss Gästen dauerhaft und zu marktüblichen Bedingungen für Kurzaufenthalte angeboten werden. [7]
Nutzungsänderung abklären
Wird eine bisherige Wohnnutzung zu einem Beherbergungsbetrieb umgestaltet, ist eine baurechtliche Prüfung mit der Gemeinde sinnvoll. Für erforderliche Gesuche steht das kantonale eBau-System zur Verfügung. [8]
Wie hoch ist die Airbnb-Kurtaxe in Grindelwald 2026?
Der kommunale Ansatz und die kantonale Beherbergungsabgabe sind getrennte Positionen. Auch die Jahrespauschale für die Eigennutzung hat andere Regeln als bezahlte Gästeübernachtungen.
CHF 4.20 pro Nacht
Die seit 1. Januar 2024 geltende Gemeindeverordnung nennt CHF 4.20 je abgabepflichtiger Übernachtung. Kinder unter 12 Jahren sind gemäss Kurtaxenreglement befreit. [1]
Zusätzlich CHF 1
Für nach kantonalem Recht abgabepflichtige Personen wird CHF 1 pro Logiernacht erhoben. Damit ergibt sich bei einem voll abgabepflichtigen Gast insgesamt CHF 5.20 je Nacht. [3]
Jahrespauschale statt nur Nächte
Für Eigentümer und Dauermieter gelten Pauschalansätze nach Zimmerzahl, beispielsweise CHF 672 für eine 3-Zimmer-Wohnung. Bezahlte Fremdvermietungen sind separat abzurechnen. [2]
Beispiel: Was kostet Airbnb für zwei Erwachsene?
Zwei voll abgabepflichtige Gäste buchen vier Nächte. Kommunale Kurtaxe: 2 × 4 × CHF 4.20 = CHF 33.60. Kantonale Beherbergungsabgabe: 2 × 4 × CHF 1 = CHF 8. Zusammen CHF 41.60. Ausnahmen und besondere Aufenthaltsarten sind separat zu prüfen.
Pauschale für Ferienwohnungen (Beispiele)
| 1-Zimmer-Wohnung | CHF 336 |
|---|---|
| 2-Zimmer-Wohnung | CHF 504 |
| 3-Zimmer-Wohnung | CHF 672 |
| 4-Zimmer-Wohnung | CHF 840 |
| 5-Zimmer-Wohnung | CHF 1’008 |
Die Jahrespauschale gilt für Eigennutzung oder Dauermiete. Bei zusätzlicher Vermietung gegen Entgelt sieht Art. 8 Abs. 3 eine gesonderte Einzelabrechnung sowie eine begrenzte Anrechnung auf die Pauschale vor. Nicht einfach alle Airbnb-Nächte als bereits bezahlt betrachten. [2]
Wie meldet man Airbnb-Gäste in Grindelwald an?
Die Jungfrau Region stellt für Ferienwohnungsvermieter ein digitales Meldewesen zur Verfügung. Parallel gelten die kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften für die Erfassung ausländischer zahlender Gäste.
Ferienwohnung melden
Wer eine Ferienwohnung neu in Eigentum, Nutzniessung oder Dauermiete nutzt, muss sich laut kommunalem Kurtaxenreglement innerhalb eines Monats bei Grindelwald Tourismus zur Regelung der Kurtaxenpflicht melden. [2]
Digitalen Zugang anlegen
Über das Portal der Jungfrau Region wird ein persönliches Konto je separat registrierter Ferienwohnung eingerichtet. Die Adresse und Objektdaten sind anzugeben. [5]
Gäste und Nächte erfassen
Für Ferienwohnungsvermietungen sind effektive Übernachtungen und die verlangten Gästedaten zu dokumentieren. Die kantonal vorgeschriebene Meldung ausländischer Gäste gilt auch bei gelegentlicher entgeltlicher Vermietung. [6]
Abgaben korrekt abrechnen
Grindelwald Tourismus ist für die kommunale Kurtaxe zuständig. Den Abrechnungsweg und die Ausstellung der Gästekarten klärt der Gastgeber über das touristische Meldesystem. [2]
Welche Regeln gelten für Mieter, Eigentümer und Zweitwohnungen?
Neben der Kurtaxe ist vor allem relevant, ob die Unterkunft rechtlich für den gewünschten Nutzungszweck freigegeben ist.
Vor der Untervermietung zustimmen lassen
Art. 262 OR verlangt grundsätzlich die Zustimmung der Vermieterschaft für eine entgeltliche Untervermietung. Umfang, Bedingungen und Gästewechsel offenlegen. [9]
Baubewilligung und Grundbuch lesen
Die Nutzung als Erst- oder Zweitwohnung sowie allfällige touristische Bewirtschaftungsauflagen können bindend sein. Eigentum allein erlaubt noch keine beliebige Kurzzeitvermietung. [4]
Pauschale und Fremdvermietung unterscheiden
Bei gemischter Nutzung bleiben die Pauschalpflichten bestehen und entgeltliche Gästenächte sind nach den kommunalen Regeln separat abzurechnen. [2]
Checkliste: Airbnb in Grindelwald rechtssicher vorbereiten
Diese zehn Prüfpunkte verhindern die häufigsten Fehler bei der Anmeldung und Kalkulation.
Bewilligte Nutzung und Grundbuchauflagen der Wohnung prüfen.
Klären, ob Erstwohnungsanteil oder touristische Bewirtschaftung bindend sind.
Bei Nutzungsänderung die Bauverwaltung kontaktieren.
Als Mieter die Zustimmung der Vermieterschaft einholen.
Bei Stockwerkeigentum das Nutzungsreglement prüfen.
Grindelwald Tourismus über neue Ferienwohnungsnutzung informieren.
Digitales Meldekonto der Jungfrau Region je Objekt einrichten.
Gäste, Übernachtungen und ausländische Gäste korrekt erfassen.
Kurtaxe, kantonale Beherbergungsabgabe und allfällige Pauschale trennen.
Einnahmen, Buchungsbelege, Versicherungen und Sicherheitsfragen prüfen.
Rechtsgrundlagen und Quellen für Grindelwald
Stand: 1. November 2026. Kommunale Verordnung ab 2024 und Baureglement 2025; bei objektspezifischen Fragen ist die zuständige Behörde massgebend.
- Gemeinde Grindelwald: Kurtaxenverordnung (ab 2024)
- Gemeinde Grindelwald: Kurtaxenreglement 2018
- Kanton Bern: Beherbergungsabgabe und Kurtaxe
- Gemeinde Grindelwald: Baureglement 2025
- Jungfrau Region: digitale Registrierung für Ferienwohnungen
- Bundesamt für Wohnungswesen: Meldepflicht ausländischer Gäste
- Bundesamt für Raumentwicklung: Zweitwohnungsrecht
- Gemeinde Grindelwald: Baubewilligung und eBau
- Fedlex: Obligationenrecht Art. 262
- Gemeinde Grindelwald: Reglemente und aktuelle Verordnungen
Verwandte Ratgeber
Nur geprüfte UrbanHome-Artikel in der deutschen Sprachversion.
Häufige Fragen zu Airbnb in Grindelwald 2026
Antworten zu Kurtaxe, Bewilligungen, Zweitwohnungen, Gästemeldung und Untervermietung.
Grundsätzlich ja, wenn die Wohnung für die touristische Nutzung zugelassen ist. Baurecht, Zweitwohnungsgesetz, privatrechtliche Regeln und Abgaben bleiben anwendbar.
In den geprüften kommunalen Bestimmungen wurde keine allgemeine 90-Tage-Obergrenze gefunden. Andere Nutzungs- und Bewilligungspflichten können trotzdem gelten.
Nicht jedes Inserat ist automatisch bewilligungspflichtig. Bei einer wesentlichen Nutzungsänderung oder besonderen Erstwohnungsauflagen sollte die Bauverwaltung klären, ob eine Bewilligung benötigt wird.
Die Gemeinde nennt CHF 4.20 je abgabepflichtiger Logiernacht. Hinzu kommen bei kantonal abgabepflichtigen Gästen CHF 1 pro Nacht.
CHF 5.20 entspricht CHF 4.20 kommunaler Kurtaxe plus CHF 1 kantonaler Beherbergungsabgabe, sofern beide Abgaben für die Person anfallen.
Kinder unter 12 Jahren sind gemäss kommunalem Kurtaxenreglement von der Kurtaxe befreit. Für die kantonale Abgabe gelten eigene Altersvoraussetzungen.
Die aktuelle Kurtaxenverordnung nennt CHF 672 pro Jahr. Bei Vermietung gegen Entgelt gelten zusätzliche Abrechnungsregeln.
Nein. Entgeltliche Fremdvermietungen müssen separat abgerechnet werden; bei gemischter Nutzung kennt das Reglement eine begrenzte Anrechnung.
Bei Grindelwald Tourismus und für das digitale Meldewesen über das Registrierungsportal der Jungfrau Region.
Ja. Wer ausländische Gäste gegen Entgelt beherbergt, unterliegt den bundesrechtlichen Meldepflichten. Das konkrete Verfahren ist vorab abzuklären.
Nicht automatisch. Bewilligte Erstwohnungsauflagen und Grundbuchbeschränkungen können eine reine touristische Nutzung verhindern.
Nur unter Beachtung des Mietrechts, insbesondere mit der erforderlichen Zustimmung der Vermieterschaft nach Art. 262 OR.
Eine generelle automatische Abrechnung der Grindelwalder Abgaben durch Airbnb ist nicht bestätigt. Gastgeber müssen den tatsächlichen Abrechnungsweg mit Grindelwald Tourismus klären.
Für Baurecht bei der Bauverwaltung Grindelwald, für Kurtaxe und Meldewesen bei Grindelwald Tourismus beziehungsweise der Jungfrau Region.
Fazit: In Grindelwald ist die zulässige Nutzung entscheidend
Grindelwald hat nach den geprüften Erlassen keine pauschale Airbnb-90-Tage-Grenze. Gastgeber müssen aber prüfen, ob die konkrete Wohnung touristisch vermietet werden darf, ihre Gäste und Nächte korrekt melden sowie kommunale Kurtaxe und kantonale Beherbergungsabgabe getrennt abrechnen.
Wohnungen in Grindelwald auf UrbanHome suchen
Vergleichen Sie aktuelle Mietwohnungen und Immobilien im Berner Oberland. Für eine touristische Vermietung gelten separate Bewilligungs- und Abgaberegeln.